Back to news April 28, 2026

Drittzahler-System / PID

Mit PID zahlt die CNS ihren Anteil direkt, sodass Sie meist nur Ihren Eigenanteil tragen. Wir informieren Sie vorab über Anwendbarkeit und Kosten.

Dr. Andrea Bünger

Zahnärztin und Praxisinhaberin

Damit Ihre zahnmedizinische Behandlung für Sie so angenehm und unkompliziert wie möglich verläuft, bieten wir – sofern möglich – die direkte Sofortzahlung (PID) der Caisse Nationale de Santé (CNS) an.

Das bedeutet für Sie: Wenn das PID-System angewendet werden kann, wird der von der CNS übernommene Anteil direkt an uns gezahlt. Sie müssen in der Regel keinen Kostenvorschuss leisten, sondern lediglich Ihren Eigenanteil sowie eventuelle Zusatzkosten begleichen.

In den meisten Fällen übernimmt die CNS einen Großteil der Behandlungskosten, während ein kleiner Eigenanteil bestehen bleibt. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren werden die Kosten in der Regel vollständig übernommen.

Selbstverständlich informieren wir Sie im Vorfeld transparent darüber, ob das PID-System in Ihrem Fall angewendet werden kann und welche Kosten für Sie entstehen.

So können Sie sich ganz auf das Wesentliche konzentrieren: Ihre Gesundheit und Ihr Lächeln.

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